Am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellen wir für Sie den Jahresabschluss oder ermitteln den Gewinn Ihres Unternehmens im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Außerdem erstellen wir alle betrieblichen Steuererklärungen. Die gesamte Kommunikation mit Ihrem Finanzamt übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls für Sie.
Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften und bilanzierende Unternehmen
Für alle Unternehmen und Unternehmer, welche im Handelsregister eingetragen sind oder bestimmte steuerliche Grenzen überschreiten, gelten zusätzliche Pflichten in der Buchführung. Zum Ende eines Geschäftsjahres erstellen wir sowohl eine Bilanz zum Stichtag als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung für das gesamte Geschäftsjahr.
Beratung zum Jahresabschluss
Sobald wir Ihren Jahresabschluss fertiggestellt haben, besprechen wir diesen detailliert mit Ihnen. In den Beratungsgesprächen erörtern wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Zahlen, die Besonderheiten und Ihre aktuelle und zukünftige Unternehmensentwicklung. Darüber hinaus bauen wir für Sie eine ganz individuelle Beratungsleistung auf, ganz so wie Sie möchten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Jahresabschlusses und der Gewinnermittlung:
- Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
- Einnahme- Überschussrechnungen
- Plausibilitätsprüfung (§18 KWG)
- Sonderbilanzen (Eröffnungs-; Auseinandersetzungs- und Schlussbilanzen)
- Erstellen von E-Bilanzen und Übermittlung an die Finanzbehörden
- Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger
Profitieren Sie von unserem besonders aussagefähigen Bilanzbericht.
Alle Jahresabschlüsse enthalten umfangreiche Informationen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Alle relevanten Bilanzkennzahlen werden innerhalb des Berichtes über mehrere Jahre dargestellt. Sprechen Sie uns dazu gerne an.